Stiftung Vorsorge

Stipendium

 

 

Stiftung Vorsorge

Angesichts einer zunehmenden älter werdenden Bevölkerung und damit zunehmenden Konfliktpotential hat es  sich die Stiftung Vorsorge zum Ziel gesetzt, Wissenschaft und  Forschung in den Bereichen Betreuungsrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht zu unterstützen.

Zu diesem Zweck wird jährlich ein Stipendium in Höhe von 3.000 € ausgelobt, mit dem aktuell Promovierende unterstützt werden.

Zudem wird in geeigneten Einzelfällen ein angemessender Druckkostenzuschuss gewährt.

Im Einzelnen
gelten die
folgenden
Bedingungen:

Richtlinie für die Vergabe eines Förderstipendiums durch die Stiftung Vorsorge

1. Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt durch die Stiftung Vorsorge, Kasseler Straße 30, 61118 Bad Vilbel.
Ausgeschrieben werden jährlich drei Stipendien für laufende Promotionsverfahren aus den Gebieten des Betreuungsrechts, des Erbrechts oder des Erbschaftsteuerrechts.

2. Vorschlagsrecht

Jedermann kann geeignete Doktorandinnen/Doktoranden für ein Stipendium vorschlagen, Eigenbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.

3. Formale Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bewerbung um das Stipendium ist:
a) Das Promotionsverfahren wird an der juristischen Fakultät einer deutschen Universität durchgeführt.
b) Das Promotionsverfahren ist bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht beendet.

4. Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen sind der Stiftung Vorsorge einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse der juristischen Staatsexamina,
  • Schilderung oder Darlegung des betreuungsrechtlichen, erbrechtlichen oder erbschaftsteuerrechtlichen Bezuges der Doktorarbeit (maximal eine Seite Din A4), ­
  • Bestätigung des die Promotion betreuenden Lehrstuhls bezüglich des Promotionsverfahrens.

5. Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet für das laufende Jahr jeweils am 30.11. des Jahres.

6. Förderung

Es wird jährlich ein einmaliges Förderstipendium in Höhe von 3.000 € vergeben.
Zudem werden geeignete Dissertationen mit einem Druckkostenzuschuss gefördert.

7. Auswahl

Wer die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält ein Förderstipendium gemäß § 5. Erfüllen mehrere Bewerber die Voraussetzung, so entscheidet der Stiftungsvorstand nach freiem Ermessen über die Vergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bad Vilbel, den 5. April 2022

Der Stiftungsvorstand

Bewerbungen

sind zu richten an:

Stiftung Vorsorge
c/o Rechtsanwalt Andreas Keßler
Kasseler Str. 30
61118 Bad Vilbel

gerne auch per Mail an 
stipendium@stiftung-vorsorge.de

Vorträge

Die Stiftung hat sich auch zur Information über Vorsorgethemen verpflichtet.

Wir bieten daher interessierten Organisationen an, einen Vortrag zu dem Themenbereichen "Rechtliche Vorsorge für das Alter und den Todesfall" zu halten.

Sie können die von Ihnen gewünschten Themen gerne spezifizieren.

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Anfragen richten Sie bitte unter Angabe des gewünschten Themas und des gewünschten Termins an

Stiftung Vorsorge
c/o Rechtsanwalt Andreas Keßler
Kasseler Str. 30
61118 Bad Vilbel

Mail: Vortrag@Stiftung-Vorsorge.de

Spenden

Wenn Sie die Tätigkeit der Stiftung Vorsorge unterstützen möchten, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:

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Spendenkonto

Frankfurter Volksbank
IBAN: DE15 5019 0000 6601 0195 13

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Die Stiftung Vorsorge ist mit Bescheid vom 05.12.2013 als gemeinnützig anerkannt. Dies wurde mit Freistellungsbescheid vom 31.03.2022 bestätigt.