Stiftung Vorsorge

Stipendium

 

 

Stiftung Vorsorge

Angesichts einer zunehmenden älter werdenden Bevölkerung und damit zunehmenden Konfliktpotential hat es  sich die Stiftung Vorsorge zum Ziel gesetzt, Wissenschaft und Forschung in den Bereichen Betreuungsrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht zu unterstützen.

Zu diesem Zweck werden Promotionen aus den genannten Bereichen mit einem Druckkostenzuschuss bis zu 750,– € unterstützt.

Richtlinien

Richtlinien für die Vergabe eines Druckkostenzuschusses durch die Stiftung Vorsorge

1. Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt durch die Stiftung Vorsorge, Kasseler Straße 30, 61118 Bad Vilbel. Gefördert wird der Druck von Promotionen aus den Gebieten des Betreuungsrechts, des Erbrechts oder des Erbschaftsteuerrechts.

2. Vorschlagsrecht

Jedermann kann geeignete Doktorandinnen/Doktoranden für ein Stipendium vorschlagen, Eigenbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.

3. Formale Voraussetzung

Voraussetzung für den Antrag auf das Stipendium ist, dass das Promotionsverfahren erfolgreich an einer juristischen Fakultät einer deutschen Universität durchgeführt wurde.

4. Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen sind der Stiftung Vorsorge einzureichen:

  • Schilderung oder Darlegung des betreuungsrechtlichen, erbrechtlichen oder erbschaftsteuerrechtlichen Bezuges der Doktorarbeit (maximal eine Seite Din A4), ­
  • Bestätigung des die Promotion betreuenden Lehrstuhls bezüglich des erfolgreichen Abschlusses des Promotionsverfahrens.

5. Förderung

Geeignete Dissertationen können mit einem Druckkostenzuschuss bis zu 750,– € gefördert werden.

 

Bad Vilbel, den 5. August 2025

Der Stiftungsvorstand

Bewerbungen

sind zu richten an:

Stiftung Vorsorge
c/o Rechtsanwalt Andreas Keßler
Kasseler Str. 30
61118 Bad Vilbel

gerne auch per Mail an 
stipendium@stiftung-vorsorge.de

Vorträge

Die Stiftung hat sich auch zur Information über Vorsorgethemen verpflichtet.

Wir bieten daher interessierten Organisationen an, einen Vortrag zu dem Themenbereichen "Rechtliche Vorsorge für das Alter und den Todesfall" zu halten.

Sie können die von Ihnen gewünschten Themen gerne spezifizieren.

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Anfragen richten Sie bitte unter Angabe des gewünschten Themas und des gewünschten Termins an

Stiftung Vorsorge
c/o Rechtsanwalt Andreas Keßler
Kasseler Str. 30
61118 Bad Vilbel

Mail: Vortrag@Stiftung-Vorsorge.de

Spenden

Wenn Sie die Tätigkeit der Stiftung Vorsorge unterstützen möchten, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:

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Spendenkonto

Frankfurter Volksbank
IBAN: DE15 5019 0000 6601 0195 13

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Die Stiftung Vorsorge ist mit Bescheid vom 05.12.2013 als gemeinnützig anerkannt. Dies wurde mit Freistellungsbescheid vom 31.03.2022 bestätigt.